Anwalt für Markenschutz

Markenverletzungen kurzfristig und dauerhaft beenden

Anwalt Markenschutz

Marken sind wertvolle Vermögenswerte für Unternehmen, da sie die Identität und den Ruf eines Unternehmens repräsentieren. Die Verletzungen von Marken können Unternehmen nachhaltig schädigen. Ebenso stellt fehlender oder unzureichender Markenschutz ein erhebliches Risiko für den Erfolg eines Unternehmens dar. Umfassender Markenschutz ist deshalb unerlässlich. Als markenrechtlich spezialisierte Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz unterstützen wir unsere Mandanten in allen Phasen. Markenschutz beginnt mit einer professionellen Markenanmeldung. Er findet seine Fortsetzung in der dauerhaften Überwachung der für ein Unternehmen wichtigen Marken. Schließlich müssen Markenrechte bei Bedarf verteidigt und etwaige Markenverletzungen kuzfristig und dauerhaft beendet werden. Ergebnis ist ein effektiver Markenschutz. Ein erfahrener Anwalt für Markenschutz unterstützt bei Bedarf in einzelnen oder allen Phasen des Markenschutzes.

 

Markenschutz aus Berlin

MarkenschutzMarkenschutz kann im deutschem Markenrecht in dreifacher Weise erfolgen: durch die Eintragung in das Markenregister (Registermarke), die Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder die notorische Bekanntheit. Im Unionsmarkenrecht besteht die Möglichkeit Markenschutz durch eine Benutzungsmarke zu erlangen hingegen nicht. Nach der Art möglicher Verletzungshandlungen lassen sich der Identitätsschutz, der Verwechslungsschutz und der Bekanntheitsschutz unterscheiden. Der Markenschutz wird durch absolute und relative Schutzhindernisse sowie durch sog. Schranken begrenzt.

Ausgewählte Themen zum Markenschutz: 

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Professionelle Markenanmeldungen

Guter Markenschutz beginnt mit einer profesionellen Markenanmeldung. Neben dem Ziel einer erfolgreichen Eintragung der Marke in das oder die geeigneten Markenregister sollte schon bei der Markenanmeldung auch eine langfristige Perspektive bezogen auf die eigentliche Markennutzung berücksichtigt werden. Markenrecherchen und die Entwicklung einer individuellen Markenstrategie sind deshalb ebenso wichtig wie die eigentliche Markenanmeldung, um mit einer maßgeschneiderten Marke dauerhaften Markenschutz zu erlangen.

Mit umfassender markenrechtlicher Kompetenz und langjähriger Erfahrung führen wir professionelle Markenanmeldungen einschließlich individueller Markenrecherchen und der Entwicklung von Markenstrategien durch. Als Anwälte für Markenschutz legen wir mit der Markenanmeldung die Grundlagen für den dauerhaften Erfolg unserer Mandanten. 

Mehr zur Markenanmeldung >

Markenverletzungen frühzeitig erkennen

Markenschutz ist eine Daueraufgabe. Marken können täglich angegriffen bzw. verletzt werden. Neben vorsätzlichen Markenverletzungen wie z.B. der sog. Markenpiraterie kommen auch unbeabsichtigte, regelmäßig dem Markenverletzer selbst sogar unbekannte Markenverletrzungen in Betracht. Hier ist etwa der Bereich von Verwechslungen bzw. mehr oder weniger stark ausgeprägten Ähnlichkeiten von Marken und anderen Kennzeichen zu nennen.

Markenverletzungen müssen deshalb möglichst frühzeitig erkannt werden. Grundlage hierfür ist eine dauerhafte Überwachung der zu schützenden Marken. Idealerweise erfolgt die Auswertung der im Rahmen einer Markenüberwachung erzielten Ergebnisse durch einen erfahrenen Anwalt, welcher insbesondere auch die regelmäßig schwieriger zu beurteilenden Bereiche einer Verwechslungsgefahr bei kollidierenden Marken gut beurteilen kann. Der Schutz der Marke ist ein kontinuierlicher Prozess, der regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen erfordert.

Mehr zur Markenüberwachung >

Durchsetzung markenrechtlicher Ansprüche 

Erkannte Markenverletzungen müssen kurzfristig und konsequent verfolgt werden, um den Markenschutz aufrecht zu erhalten. Andernfalls besteht die Gefahr des teilweisen oder sogar vollständigen Verlustes von Rechten. Im Extremfall kann sogar der Markenschutz selbst verloren gehen und die Marke aus dem Markenregister gelöscht werden. 

Nach § 14 des Markengesetzes (MarkenG) hat der Inhaber einer Marke verschiedene Ansprüche, um seine Markenrechte zu schützen. Dazu gehören:

  • Unterlassung: Der Markeninhaber kann von dem Verletzer verlangen, die Nutzung der Marke zu unterlassen.
  • Schadensersatz: Der Markeninhaber kann Schadensersatz für die durch die Markenverletzung entstandenen Schäden verlangen.
  • Auskunft: Der Markeninhaber kann Auskunft über den Umfang der Verletzung und die Herkunft der verletzenden Waren oder Dienstleistungen verlangen.
  • Vernichtung: Der Markeninhaber kann die Vernichtung der verletzenden Waren oder die Entfernung der Marke von den Waren verlangen.

Als erfahrene Anwälte u.a. auf dem Gebiet des Markenschutzes unterstützen wir Markeninhaber bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Wir prüfen die Sachlage, sammeln die erforderlichen Beweise und leitet die notwendigen rechtlichen Schritte ein, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Dies kann außergerichtlich durch Abmahnungen oder gerichtlich durch Klagen erfolgen.

Mehr zur Abwehr von Markenverletzungen >

 

 

20 Jahre Erfahrung im Wirtschafts- und Steuerrecht.
Seit 2003 einfach gut beraten.

Unser besonderes Angebot umfasst neben langjähriger Erfahrung insbesondere:

  • Expertenwissen und Kompetenz einer Fachanwaltskanzlei
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Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Beratung zu Markenschutz und Markenrecht, individuell und professionell durch erfahrene Anwälte und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz. Konzeption von maßgeschneiderten Lösungen. Umfassende Vertretung im Rechtsstreit bei Markenrechtsverstößen.

Ansprechpartner:

Rechtsanwalt Andreas Böhm

Andreas Böhm, LL.M.

Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann,
Fachanwalt für Steuerrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz
sowie für Urheber- und Medienrecht,
Zertifizierter Compliance-Manager (SHB)

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