Die Wiedereinsetzung gegenüber dem DPMA oder dem Patentgericht ist im MarkenG abschließend geregelt.
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Markenschutz für das Gebiet der EU kann durch eine Unionsmarke erlangt werden. Es genügt hierzu eine einzige Anmeldung und der erfolgreiche Abschluss des Eintragungsverfahrens. Neben diesem zentralen Vorteil existieren weitere Vor-, aber auch Nachteile.