
Der Einspruch gegen einen Steuerbescheid beim Finanzamt sollte grundsätzlich begründet werden. Eine Einspruchsbegründung ist zwar nicht vorgeschrieben. Es gilt für das Finanzamt der Amtsermittlungs- / Untersuchungsgrundsatz gem. § 88 Abgabenordnung (AO). Allerdings werden durch einen sorgfältig begründeten Einspruch die Chancen des Steuerpflichtigen auf einen für ihn positiven und zeitnahen Verfahrensabschluss deutlich erhöht. Bei der Einspruchsbegründung sollten bestimmte Inhalte berücksichtigt werden, um maximale Erfolgschancen zu erzielen.