Sachliche Erlassgründe sind Voraussetzung für den vollständigen oder teilweisen Erlass von Steuern nach § 227 Abgabenordnung (AO). Sachliche Erlassgründe ergeben sich aus objektiven Umständen. Sie müssen individuell im Einzelfall festgestellt werden, wobei ggf. auf einschlägige Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Beispiele und Nachweise zu Entscheidungen der Finanzgerichte sind nachfolgend aufgeführt.
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