Der externe Betriebsvergleich ist eine Verprobungsmethode der Betriebsprüfung. Er wird auch äußerer Betriebsvergleich oder Richtsatzverprobung genannt. Beim externen Betriebsvergleich werden verschiedene Kennzahlen des von der Betriebsprüfung untersuchten Unternehmens mit Durchschnittszahlen der Branche verglichen. Abweichungen werden in einem gewissen Umfang akzeptiert. Bei auffälligen Unterschieden kann sich jedoch ein Verdacht auf eine strafbare Steuerhinterziehung ergeben. Die Überschreitung der Toleranzgrenzen ermöglicht dem Betriebsprüfer zudem, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860