Rechtsschutz gegen eine Betriebsprüfung ist zu differenzieren: Gegenstand kann einerseits gegen die Betriebsprüfung als solche sein. Es wird versucht, die Durchführung der Betriebsführung insgesamt zu verhindern. Andererseits können die Ergebnisse der Betriebsprüfung Gegenstand von Rechtsmitteln sein. Hier wird die Korrektur von Fehlern des Betriebsprüfers angestrebt.
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