
Markenrechtsverletzungen erfordern häufig eine sofortige Reaktion. Bereits wenige Tage unbefugter Zeichennutzung können zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen. Negative Folgen einer Markenrechtsverletzung sind etwa Verwässerung der Markenidentität, Fehlleitung von Kundschaft, Imageschäden. Das ordentliche Klageverfahren bietet für diese Situationen keine hinreichend schnelle Abhilfe. Stattdessen ist die einstweilige Verfügung das zentrale Instrument des markenrechtlichen Eilrechtsschutzes. Sie ermöglicht es dem Markeninhaber, eine Unterlassungsverpflichtung des Verletzers innerhalb weniger Tage und unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne mündliche Verhandlung gerichtlich durchzusetzen.

