Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Geschäftliche Bezeichnungen

Geschäftliche Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert. Es handelt sich dabei um den Oberbegriff für einerseits Unternehmenskennzeichen und andererseits Werktitel. Geschäftliche Bezeichnungen werden neben Marken geschützt. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen allerdings nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen oder besondere Werke hin.

Die Unionsmarke

Die Unionsmarke ist eine Marke, die einheitlich für die gesamte Europäische Union erteilt wird und innerhalb der Europäischen Union umfassend Geltung erlangt. Der Markeninhaber erhält den Markenschutz durch ein einziges Eintragungsverfahren. Regelungen zur Unionsmarke finden sich in der Unionsmmarkenverordnung (UMV). Zuständig für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).

Kennzeichen im Markengesetz

Das Markenrecht unterscheidet sich von den übrigen Gesetzen des gewerblichen Rechtsschutzes dadurch, dass es nicht das Leistungsergebnis, sondern die Leistungsbezeichnung schützt. Es kennt verschiedene Kennzeichen, die in ihren Schutzvoraussetzungen und Grenzen unterschiedlich sind. Folgende Kennzeichen werden unterschieden: die Markedie geschäftliche Bezeichnung und die geographische Herkunftsangabe

§ 3 MarkenG - Als Marke schutzfähige Zeichen

(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Fakten zur Marke

Markenrecht kompakt

  • Die Marke kennzeichnet eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens.
  • Marken dienen der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen.
  • Alle Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden, können als Marke geschützt werden.
  • Beispiele für Marken sind Wörter, Abbildungen / Grafiken, Zahlen, Hörzeichen, Verpackungen und Farben.
  • Markenformen sind insoweit z.B. Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Hörmarken, Farben, Zahlen und Buchstabenkombinationen.
  • Marken können durch Eintragung oder Benutzung geschützt werden.
  • Marken werden national durch das Markengesetz geschützt. Das Markengesetz regelt alle Kennzeichenrechte, einschließlich Markenrechte und geschäftliche Bezeichnungen. Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz geografischer Herkunftsangaben.
  • Marken können auch international geschützt werden. 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860