Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Markenüberwachung

MarkenueberwachungDie Überwachung einer Marke oder anderer Kennzeichen verfolgt das Ziel, jüngere kollidierende Zeichen zu identifizieren. Tritt eine Kollision auf, kann das jüngere Zeichen kurzfristige angegriffen werden. Insbesondere der Widerspruch stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, das eigene Zeichen zu verteidigen und dessen Schwächung zu vermeiden.

Ziele Markenanmeldung

Ziele MarkeVor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.

Fakten zur Markenanmeldung

  • Eine Markenanmeldung ermöglicht den umfassenden Schutz von (Firmen-) Namen, Logos, Produktbezeichnung etc.
  • Durch die Markenanmeldung werden exklusive Nutzungsrechte für den Inhaber geschaffen. Dritten kann die Nutzung untersagt werden. Alternativ können Lizenzgebühren für eine Markennutzung verlangt werden.Weiterer Vorteil einer Markenanmeldung ist ggf. die Erhöhung des Unternehmenswerts
  • Marken können in vielfältigen Formen angemeldet werden, insbesondere als Wortmarken (z.B. Firmennamen, Slogans), Bildmarken (z.B. Logos)., Wort- / Bildmarken (Kombinationen aus Wörtern und Bildern), Dreidimensionale Marken (z.B. Verpackungen), Klangmarken (z.B. Jingles), Farbmarken (z.B. spezifische Farbtöne) etc.
  • Als Marke nicht eintragungsfähig sind insbesondere Zeichen mit fehlender Unterscheidungskraft, allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen, täuschende Zeichen oder bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder die gute Sitten.
  • Wesentliche Schritte der Markeneintragung:
    • Markenrecherche: Sicherstellen, dass die Marke nicht bereits existiert
    • Entwicklung einer Markenstrategie
    • Wahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen bzw. Erstellung des Klassenverzeichnisses
    • Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO und/oder anderen Markenämtern
    • Prüfung der Anmeldung durch das Markenamt und Eintragung ins Markenregister
  • Das Verfahren dauert  bis zur Eintragung i.d.R. ca. sechs Monate, als beschleunigtes Verfahren ca. zwei Monate.
  • Die Markenanmeldung kann selbstständig erfolgen. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Eine anwaltliche Unterstützung kann jedoch sinnvoll sein und die Erfolgsaussichten einer Markeneintragung erhöhen, z.B. durch 

Ausgewählte Leistungen

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Wichtige Anmeldeverfahren

Markenanmeldung in Deutschland

Markenanmeldung DeutschlandDie Markenanmeldung in Deutschland und das folgende Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist in den §§ 32 ff. Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es beginnt mit der eigentlichen Anmeldung einer Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In Deutschland folgt ein etwaiges Widerspruchsverfahren erst nach Eintragung der Marke in das Register.

Mehr zur Markenmeldung in Deutschland >

Markenanmeldung in der EU

Markenanmeldung Europa

Die Markenanmeldung in der Europäischen Union und das folgende Eintragungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum / EU Intellectual Property Office (EUIPO) ist in den Art. 30 ff. Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt. Es beginnt mit der Anmeldung der Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In der EU ist ein etwaiges Widerspruchsverfahren bereits Bestandteil des Eintragungsverfahrens. Die Unionsmarke wird erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens in das Markenregister des EUIPO eingetragen.

Mehr zur Markenmeldung in der EU >

Markenanmeldung international

Markenanmeldung internationalMit einer internationalen Registrierung können Marken in einem besonderen Verfahren international angemeldet werden. Markenschutz kann so weltweit relativ einfach und besonders flexibel erlangt werden. Grundlage ist mit dem Madrid System ein besonderes internationales Regelwerk, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum / World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf (Schweiz) betreut wird. 

Mehr zur internationalen Regsitrierung > 

 


Anwälte für Markenrecht

Marken professionell anmelden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenanmeldung und allen in allen damit Verfahrensabschnitten. Unser Ziel ist es, Markenanmeldungen für unsere Mandanten kurzfristig erfolgreich abzuschließen und dauerhaften Markenschutz durch Eintragung der Marke in das Markenregister zu erlangen. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

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§ 32 MarkenG - Erfordernisse der Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.

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