Die Strategie zur Anmeldung einer Marke beginnt mit der Ermittlung und Festlegung der markenspezifischen Erfordernissen. Neben dem Inhaber muss ein etwaiger Vertreter des Markeninhabers bestimmt werden. Außerdem sind die Markenform und die Markenklasse(n) festzulegen.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Die Überwachung einer Marke oder anderer Kennzeichen verfolgt das Ziel, jüngere kollidierende Zeichen zu identifizieren. Tritt eine Kollision auf, kann das jüngere Zeichen kurzfristige angegriffen werden. Insbesondere der Widerspruch stellt eine kostengünstige Möglichkeit dar, das eigene Zeichen zu verteidigen und dessen Schwächung zu vermeiden.
Für Markenrecherchen existieren eine Vielzahl an häufig kostenfreien Recherchequellen, welche für den jeweiligen Bedarf individuell zu kombinieren sind. Der Beitrag gibt eine Übersicht über besonders wichtige Quellen der Markenrecherche und deren jeweiligen Recherchegegenstände.
Vor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.
- Eine Markenanmeldung ermöglicht den umfassenden Schutz von (Firmen-) Namen, Logos, Produktbezeichnung etc.
- Durch die Markenanmeldung werden exklusive Nutzungsrechte für den Inhaber geschaffen. Dritten kann die Nutzung untersagt werden. Alternativ können Lizenzgebühren für eine Markennutzung verlangt werden.Weiterer Vorteil einer Markenanmeldung ist ggf. die Erhöhung des Unternehmenswerts
- Marken können in vielfältigen Formen angemeldet werden, insbesondere als Wortmarken (z.B. Firmennamen, Slogans), Bildmarken (z.B. Logos)., Wort- / Bildmarken (Kombinationen aus Wörtern und Bildern), Dreidimensionale Marken (z.B. Verpackungen), Klangmarken (z.B. Jingles), Farbmarken (z.B. spezifische Farbtöne) etc.
- Als Marke nicht eintragungsfähig sind insbesondere Zeichen mit fehlender Unterscheidungskraft, allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen, täuschende Zeichen oder bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder die gute Sitten.
- Wesentliche Schritte der Markeneintragung:
- Markenrecherche: Sicherstellen, dass die Marke nicht bereits existiert
- Entwicklung einer Markenstrategie
- Wahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen bzw. Erstellung des Klassenverzeichnisses
- Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO und/oder anderen Markenämtern
- Prüfung der Anmeldung durch das Markenamt und Eintragung ins Markenregister
- Das Verfahren dauert bis zur Eintragung i.d.R. ca. sechs Monate, als beschleunigtes Verfahren ca. zwei Monate.
- Die Markenanmeldung kann selbstständig erfolgen. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Eine anwaltliche Unterstützung kann jedoch sinnvoll sein und die Erfolgsaussichten einer Markeneintragung erhöhen, z.B. durch
- professionelle Markenrecherche und Identifikation identischer oder ähnlicher kollidierender älterer Marken
- Wahl der passenden Markenform und -strategie
- Vermeidung von Fehlern z.B. bei absoluten Schutzhindernissen
- Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Überwachung der Schutzdauer
- Weitergehende Unterstützung bei Verteidigung der Marke im Fall von Markenrechtsverletzungen und bei eventueller Kommerzialisierung / Verwertung der Marke, z.B. durch Verkauf oder Lizenzierung
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