Die Unionsmarke ist eine Marke, die einheitlich für die gesamte Europäische Union erteilt wird und innerhalb der Europäischen Union umfassend Geltung erlangt. Der Markeninhaber erhält den Markenschutz durch ein einziges Eintragungsverfahren. Regelungen zur Unionsmarke finden sich in der Unionsmmarkenverordnung (UMV). Zuständig für die Eintragung der Gemeinschaftsmarke ist das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO).
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Das Markenrecht unterscheidet sich von den übrigen Gesetzen des gewerblichen Rechtsschutzes dadurch, dass es nicht das Leistungsergebnis, sondern die Leistungsbezeichnung schützt. Es kennt verschiedene Kennzeichen, die in ihren Schutzvoraussetzungen und Grenzen unterschiedlich sind. Folgende Kennzeichen werden unterschieden: die Marke, die geschäftliche Bezeichnung und die geographische Herkunftsangabe.
(1) Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Klänge, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
- Die Marke kennzeichnet eine Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens.
- Marken dienen der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen.
- Alle Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von anderen unterscheiden, können als Marke geschützt werden.
- Beispiele für Marken sind Wörter, Abbildungen / Grafiken, Zahlen, Hörzeichen, Verpackungen und Farben.
- Markenformen sind insoweit z.B. Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken, Hörmarken, Farben, Zahlen und Buchstabenkombinationen.
- Marken können durch Eintragung oder Benutzung geschützt werden.
- Marken werden national durch das Markengesetz geschützt. Das Markengesetz regelt alle Kennzeichenrechte, einschließlich Markenrechte und geschäftliche Bezeichnungen. Das Gesetz enthält auch Vorschriften zum Schutz geografischer Herkunftsangaben.
- Marken können auch international geschützt werden.
Wortmarke
Bei der Wortmarke handelt es sich um eine Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Deutsche Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen, können später dann aber in beliebigen Ausgestaltungen genutzt werden und genießen damit umfassenden Schutz.
Bildmarke
Als Bildmarke werden zweidimensionale Gestaltungen geschützt. Es wird ein spezielles Bild, z.B. eine Grafik oder ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform bzw. der Ausgestaltung des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche im deutschen Recht in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.
Wort-Bild-Marke
Die Wort-Bild-Marke besteht - ihrer Bezeichnung folgend - aus Elementen von Wort und Bild, welche in unterschiedlicher Form kombiniert werden können. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-Bild-Marke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV..
Anwälte für Markenrecht
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