Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Wichtige Markenformen

Wortmarke

WortmarkeBei der Wortmarke handelt es sich um eine Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Deutsche Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen, können später dann aber in beliebigen Ausgestaltungen genutzt werden und genießen damit umfassenden Schutz.

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Bildmarke

BildmarkeAls Bildmarke werden zweidimensionale Gestaltungen geschützt. Es wird ein spezielles Bild, z.B. eine Grafik oder ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform bzw. der Ausgestaltung des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche im deutschen Recht in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.

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Wort-Bild-Marke

Wort-Bild-MarkeDie Wort-Bild-Marke besteht - ihrer Bezeichnung folgend - aus Elementen von Wort und Bild, welche in unterschiedlicher Form kombiniert werden können. Neben dem Wortbestandteil ist bei der Wort-Bild-Marke ebenso auf die grafische Darstellung abzustellen. Die Schutzfähigkeit der Wortbildmarke ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland aus § 3 Abs. 1 MarkenG, §§ 7, 8 MarkenV..

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Anwälte für Markenrecht

Marken professionell schützen und verwerten. Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung rund um die Marke. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Markenanmeldung, der Überwachung von Marken, der Abwehr von Markenrechtsverletzung oder der wirtschaftlichen Verwertung von Marken durch maßgeschneiderte Markenverträge. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

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Positions-, Kennfaden-, Muster-, Bewegungs-, Multimedia- und Hologrammmarken

Kennfadenmarke§ 12 MarkenV benennt Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken und Hologrammmarken als weitere mögliche Markenformen.

 

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Wortmarke

Wortmarke

Die Wortmarke ist eine besondere Markenform, die aus einem oder mehreren Wörtern oder einzelnen Buchstaben besteht. Wortmarken sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, § 7 MarkenV schutzfähig. Sie werden in einer einheitlichen Druckschrift eingetragen. Der anschließende Markenschutz erstreckt sich auf alle Darstellungsformen und Schriftarten.

Klangmarke

KlangmarkeDie Klangmarke (früher: Hörmarke) besteht aus Melodien oder Klangbilder. Sie sind gem. § 3 Abs. 1 MarkenG, 11 MarkenV grundsätzlich markenfähig. 

Farbmarke

FarbmarkeMit der Farbmarke wird eine Farbe als Marke geschützt. Es handelt sich um eine spezielle Markenform. Die Schutzfähigkeit von Farben als Marke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 10 MarkenV. Bei der Anmeldung einer Farbmarke ist  ein Farbmuster beizufügen. Zudem ist die Farbe mit der Nummer eines international anerkannten Farbklassifikationssystems zu bezeichnen.

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