Markenverträge aus Berlin

Richtlinien zur Markennutzung

Richtlinien MarkennutzungRichtlinien zur Markennutzung stellen einen speziellen Markenvertrag dar. Es handelt sich um einen besondere Lizenzvereinbarung, der gerade für das Marketing in Unternehmen eine nicht unerhebliche Bedeutung zukommen kann.

Richtlinien zur Markennutzung - typische Regelungen

Typische Regelungen sind bei Richtlinien zur Markennutzung u.a. die Bestimmung der Lizenzgegenstände sowie Vertragsklauseln zur Gestaltung und zum Lizenzvermerk.

Richtlinien zur Markennutzung - Modifikationen

Die Richtlinien zur Markennutzung sind immer abhängig von der konkreten Marke im Einzelfall. Diesbezüglich sind bezogen auf die jeweils zu behandelnde Marke entsprechende individuelle Modifikationen vorzunehmen. 

Einfacher Markenlizenzvertrag

Einfacher Lizenzvertrag MarkeWesentliches Merkmal eines einfachen Markenlizenzvertrags ist die Möglichkeit des Lizenzgebers, die Lizenz mehrfach zu vergeben. Der Lizenznehmer erhält damit lediglich ein nicht-exklusives Recht, die Marke zu nutzen.

Einfacher Markenlizenzvertrag - typische Regelungen

Typische Regelungen eines einfachen Markenlizenzvertrags betreffen u.a. die Lizenzeinräumung, Vereinbarung von Lizenzgebühren, Regelungen zu Vertragsdauer und Kündigung, die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Lizenzmarke, die Definition und Sicherstellung der Qualität, Buchführungspflichten, Abrechung und Fälligkeit, Steuerfragen, Gewährleistung, Haftungsausschluss und Unterlizenzen. Außerdem werden typischerweise Regelungen zum Umgang mit externen Rechtsstreitigkeiten getroffen. Dies betrifft u.a. die Verteidigung der Lizenzmarke gegen Verletzungen durch Dritte, Angriffe Dritter gegen den Bestand der Lizenzmarke oder gegen die Benutzung der Lizenmarke sowie den Umgang mit Widersprüchen, Löschungsanträgen und Löschungsklagen.

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