Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid. Ist der Steuerbescheid fehlerhaft muss der Betroffene hiergegen fristgerecht Einspruch einlegen. Nur nach einem Einspruch kann der Steuerpflichtige auch weiterhin seine Rechte geltend machen. Unterbleibt ein Einspruch oder wird die Einspruchsfrist überschritten, so wird der Steuerbescheid alleine aufgrund des unterbliebenen Einspruchs rechtskräftig. Die im Steuerbescheid aufgeführten Steuern müssen dann bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie richtig berechnet worden sind. Deshalb ist es wichtig, einen Steuerbescheid kurzfristig zu prüfen und bei Bedarf fristgerecht Einspruch einzulegen.
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