Markenrecht aus Berlin

Das Markenrecht

MarkenrechtMarken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen insbesondere auf deren Herkunft und regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.

Nationales Markenrecht

länderspezifisches MarkenrechtEs existiert ein umfangreiches nationales, länderspezifisches Markenrecht der einzelnen Staaten. Maßgebliche Rechtsquellen sind insoweit die jeweiligen nationalen Regelungen wie z.B. das deutsche Markenrecht oder supranationale Regelungen wie z.B. das Unionsmarkenrecht.

Deutsches Markenrecht

deutsches MarkenrechtDeutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.

Unionsmarkenrecht

europäisches MarkenrechtDas Unionsmarkenrecht gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und regelt die Unionsmarke. Dabei existieren verschiedene Rechtsquellen, von denen die Unionsmarkenverordnung (UMV) die wichtigste Rechtsquelle ist. 

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