Markenanmeldung: Analysen, Strategien, Umsetzung

Markenanmeldung

Expertenwissen

Nachfolgend finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Übersichten und Informationen zu Markenanmeldungen, insbesondere auch zu den vorgelagerten Phasen der Markenrecherche und Entwicklung von Markenstrategien. Grundlage ist unser Expertenwissen mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht, Gewerblichen Rechtschutz sowie bei nationalen und internationalen Markenanmeldungen. Wir sind eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig bei unseren Experten online einen Beratungstermin buchen oder die anwaltliche Markenanmeldung durch einen erfahrenen Experten direkt online beauftragen.

Fakten zur Markenanmeldung

  • Eine Markenanmeldung ermöglicht den umfassenden Schutz von (Firmen-) Namen, Logos, Produktbezeichnung etc.
  • Durch die Markenanmeldung werden exklusive Nutzungsrechte für den Inhaber geschaffen. Dritten kann die Nutzung untersagt werden. Alternativ können Lizenzgebühren für eine Markennutzung verlangt werden.Weiterer Vorteil einer Markenanmeldung ist ggf. die Erhöhung des Unternehmenswerts
  • Marken können in vielfältigen Formen angemeldet werden, insbesondere als Wortmarken (z.B. Firmennamen, Slogans), Bildmarken (z.B. Logos)., Wort- / Bildmarken (Kombinationen aus Wörtern und Bildern), Dreidimensionale Marken (z.B. Verpackungen), Klangmarken (z.B. Jingles), Farbmarken (z.B. spezifische Farbtöne) etc.
  • Als Marke nicht eintragungsfähig sind insbesondere Zeichen mit fehlender Unterscheidungskraft, allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen, täuschende Zeichen oder bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder die gute Sitten.
  • Wesentliche Schritte der Markeneintragung:
    • Markenrecherche: Sicherstellen, dass die Marke nicht bereits existiert
    • Entwicklung einer Markenstrategie
    • Wahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen bzw. Erstellung des Klassenverzeichnisses
    • Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO und/oder anderen Markenämtern
    • Prüfung der Anmeldung durch das Markenamt und Eintragung ins Markenregister
  • Das Verfahren dauert  bis zur Eintragung i.d.R. ca. sechs Monate, als beschleunigtes Verfahren ca. zwei Monate.
  • Die Markenanmeldung kann selbstständig erfolgen. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Eine anwaltliche Unterstützung kann jedoch sinnvoll sein und die Erfolgsaussichten einer Markeneintragung erhöhen, z.B. durch 

Ausgewählte Leistungen

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Wichtige Anmeldeverfahren

Markenanmeldung in Deutschland

Markenanmeldung DeutschlandDie Markenanmeldung in Deutschland und das folgende Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist in den §§ 32 ff. Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es beginnt mit der eigentlichen Anmeldung einer Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In Deutschland folgt ein etwaiges Widerspruchsverfahren erst nach Eintragung der Marke in das Register.

Mehr zur Markenmeldung in Deutschland >

Markenanmeldung in der EU

Markenanmeldung Europa

Die Markenanmeldung in der Europäischen Union und das folgende Eintragungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum / EU Intellectual Property Office (EUIPO) ist in den Art. 30 ff. Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt. Es beginnt mit der Anmeldung der Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In der EU ist ein etwaiges Widerspruchsverfahren bereits Bestandteil des Eintragungsverfahrens. Die Unionsmarke wird erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens in das Markenregister des EUIPO eingetragen.

Mehr zur Markenmeldung in der EU >

Markenanmeldung international

Markenanmeldung internationalMit einer internationalen Registrierung können Marken in einem besonderen Verfahren international angemeldet werden. Markenschutz kann so weltweit relativ einfach und besonders flexibel erlangt werden. Grundlage ist mit dem Madrid System ein besonderes internationales Regelwerk, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum / World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf (Schweiz) betreut wird. 

Mehr zur internationalen Regsitrierung > 

 


Anwälte für Markenrecht

Marken professionell anmelden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenanmeldung und allen in allen damit Verfahrensabschnitten. Unser Ziel ist es, Markenanmeldungen für unsere Mandanten kurzfristig erfolgreich abzuschließen und dauerhaften Markenschutz durch Eintragung der Marke in das Markenregister zu erlangen. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

Mehr zu den Anwälten für Markenrecht >


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Markenrecherche

MarkenrechercheDie Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.  

Ziele Markenanmeldung

Ziele MarkeVor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.

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Markenstrategie

Strategie MarkenanmeldungVor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.

 

 

 

 

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