- Eine Markenanmeldung ermöglicht den umfassenden Schutz von (Firmen-) Namen, Logos, Produktbezeichnung etc.
- Durch die Markenanmeldung werden exklusive Nutzungsrechte für den Inhaber geschaffen. Dritten kann die Nutzung untersagt werden. Alternativ können Lizenzgebühren für eine Markennutzung verlangt werden.Weiterer Vorteil einer Markenanmeldung ist ggf. die Erhöhung des Unternehmenswerts
- Marken können in vielfältigen Formen angemeldet werden, insbesondere als Wortmarken (z.B. Firmennamen, Slogans), Bildmarken (z.B. Logos)., Wort- / Bildmarken (Kombinationen aus Wörtern und Bildern), Dreidimensionale Marken (z.B. Verpackungen), Klangmarken (z.B. Jingles), Farbmarken (z.B. spezifische Farbtöne) etc.
- Als Marke nicht eintragungsfähig sind insbesondere Zeichen mit fehlender Unterscheidungskraft, allgemein gebräuchlichen Bezeichnungen, täuschende Zeichen oder bei Verstößen gegen die öffentliche Ordnung oder die gute Sitten.
- Wesentliche Schritte der Markeneintragung:
- Markenrecherche: Sicherstellen, dass die Marke nicht bereits existiert
- Entwicklung einer Markenstrategie
- Wahl der relevanten Waren- und Dienstleistungsklassen bzw. Erstellung des Klassenverzeichnisses
- Markenanmeldung beim DPMA, EUIPO und/oder anderen Markenämtern
- Prüfung der Anmeldung durch das Markenamt und Eintragung ins Markenregister
- Das Verfahren dauert bis zur Eintragung i.d.R. ca. sechs Monate, als beschleunigtes Verfahren ca. zwei Monate.
- Die Markenanmeldung kann selbstständig erfolgen. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Eine anwaltliche Unterstützung kann jedoch sinnvoll sein und die Erfolgsaussichten einer Markeneintragung erhöhen, z.B. durch
- professionelle Markenrecherche und Identifikation identischer oder ähnlicher kollidierender älterer Marken
- Wahl der passenden Markenform und -strategie
- Vermeidung von Fehlern z.B. bei absoluten Schutzhindernissen
- Erstellung eines maßgeschneiderten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Überwachung der Schutzdauer
- Weitergehende Unterstützung bei Verteidigung der Marke im Fall von Markenrechtsverletzungen und bei eventueller Kommerzialisierung / Verwertung der Marke, z.B. durch Verkauf oder Lizenzierung
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Die Markenanmeldung in Deutschland und das folgende Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist in den §§ 32 ff. Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es beginnt mit der eigentlichen 
Mit einer internationalen Registrierung können Marken in einem besonderen Verfahren international angemeldet werden. Markenschutz kann so weltweit relativ einfach und besonders flexibel erlangt werden. Grundlage ist mit dem Madrid System ein besonderes internationales Regelwerk, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum / World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf (Schweiz) betreut wird.
Die Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.
Vor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.
Vor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.